Dr. Clifford Heindl – Scheidungsfolgenvereinbarungen – Unterhalt - Umgangsrecht

Familienrecht im Fokus: Belastungen minimieren - Kompromisse und friedliche Lösungen erarbeiten

 

Unsere Kanzlei ist spezialisiert ausschließlich im Leistungsspektrum Familienrecht.

Bei einer Trennung oder Scheidung benötigen Sie zwingend einen Scheidungsanwalt, der Grundthemen wie Kinder, Trennung, Scheidung, Unterhalt und vermögensrechtliche Themen aufgrund langjähriger Erfahrung beherrscht. Dabei gilt es, die ohnehin bereits sehr belastende Situation einer Trennung oder Scheidung nicht weiter aufzuheizen, sondern zunächst zu versuchen, Kompromisse und friedliche Lösungen zusammen zu erreichen. Sollte dies nicht gelingen, setzen wir Ihre Rechte und Interessen konsequent und professionell für Sie durch.

Unsere Tätigkeitsschwerpunkte im Überblick

  • Ehevertrag vor Eheschließung oder zwischen Eheschließung und Trennung
  • Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen
  • Scheidungsverfahren
  • Umgangsrecht und alle Fragen der elterlichen Sorge
  • Regelungen bezüglich Unterhalt, z.B. für Kinder, Ehegatten oder Lebensgefährten
  • Rentenrechtliche Aspekte (Versorgungsausgleich)
  • sonstige Vermögensauseinandersetzung
  • Haushaltsgegenstände und Ehewohnung

Der Ehevertrag – Klare Regelungen vereinfachen die Trennung

Unmittelbar nach einer Trennung oder Scheidung haben Menschen grundsätzlich ein signifikant erhöhtes gesundheitliches Risiko: Trennungen und Scheidungen können Körper und Seele krank machen.

Eine weitere Kompetenz unserer Kanzlei ist die Ausarbeitung von Eheverträgen. In einem Ehevertrag können gesetzliche Regelungen, etwa zum Güterrecht (Güterstand), Ehegatten- und Kindesunterhalt, Versorgungsausgleich, Ehewohnung, Hausrat und sonstige Dinge abgeändert oder ausgeschlossen werden.

Im Grunde bräuchte nahezu jedes Ehepaar bereits vor der Eheschließung einen Ehevertrag. So können die gesetzlichen Regelungen, die ja nur pauschalisiert Lösungsansätze bieten können, in jedem individuellen Einzelfall abgeändert, auf die Bedürfnisse der Ehegatten ausgerichtet werden und so bestmögliche Gerechtigkeit bieten.

Einen Ehevertag kann man vor der Eheschließung, aber auch jederzeit danach abschließen. Nach der Trennung handelt es sich um eine Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung.

 

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