Anwalt Dr. Clifford Heindl - Vergütung – Anwaltshonorar - Anwaltskosten

Vergütung & Anwaltshonorar: Kostentransparenz durch RVG und Pauschalhonorare

 

Das anwaltliche Honorar richtet sich in der Regel nach der Gebührenverordnung für Rechtsanwälte (RVG). Dieses Instrument kann für Mandanten allerdings sehr unübersichtlich sein und mitunter zu Überraschungen im Hinblick auf die Anwaltsrechnung führen.

In der Kanzlei Dr. Clifford Heindl wurde folglich etabliert, unseren Mandanten für die gesamte Tätigkeit - in der Regel ein Scheidungsverfahren sowie den Abschluss einer notariellen Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung - ein Pauschalhonorar vorzuschlagen, so dass hier volle Planungssicherheit und Gewissheit bestehen.

So wissen unsere Mandanten in der Regel schon nach wenigen Besprechungen exakt, welche Kosten auf sie zukommen.

 

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